Die Weber und Tuchmacher
Zurück zum Index |
![]() Leineweber am Handwebstuhl (Vincent van Gogh 1884) |
![]() Garnhaspel, Wappen am Haus des Bremer Textilindustrieellen Ludwig Knoop |
Spezialisierte Weber waren die Tuchmacher, die ausschließlich feine
gewalkte und geraute
Wollgewebe,
sogenannte Tuche,
herstellten, Leineweber
produzierten ausschließlich Leinwand,
Seidenweber
verwebten Seide.
Verbreitete Webgarne aus einheimischen Rohstoffen waren Wolle
für die Tuchmacherei, Flachs
oder auch Hanf für
die Leinenweberei. Daneben wurden auch eingeführte Rohstoffe wie Baumwolle,
Seide und Barchent,
ein Mischgewebe aus Leinen und Baumwolle, verarbeitet.[1][2][3]
Im Mittelalter
gehörte die Leinenweberei zu den „unehrlichen
Berufen“.
Der Webstuhl
ermöglichte dem Weber, Stoffe von hoher Qualität
zu produzieren. Allerdings brachten die mechanischen
Webstühle und die Industrialisierung
das Ende dieses früher sehr verbreiteten Handwerks. Dieser Umbruch brachte
viele Weber um ihre Existenz. Und so waren die Weber mit einer der ersten
Berufsstände, die die negativen Folgen der Industrialisierung am eigenen Leib
erfahren mussten. Dieses Thema hat Gerhart
Hauptmann im Drama
Die
Weber dargestellt.
In der Neuzeit
wird die überwiegende Menge der Gewebe industriell
produziert. Die handwerkliche Weberei wird nun eher als Kunsthandwerk
betrieben. In der Dritten
Welt bestreiten aber noch viele Weber mit diesem Handwerk ihren
Lebensunterhalt an bzw. unter der Armutsgrenze.
Auch ist Kinderarbeit
dort in diesem Beruf keine Seltenheit.
Die Schutzheilige der Weber ist Radegundis.
Weber/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung.
Die duale
Ausbildung dauert drei Jahre und schließt mit der Gesellenprüfung ab.
Daneben gibt es die Möglichkeit, sich in den Weberklassen vier Jahre
außerbetrieblich auf die Gesellenprüfung vorzubereiten.
Zum 1. Januar 2004 wurde die Handwerksordnung
in Deutschland geändert; der Meisterzwang
für die Webereibetriebe ist weggefallen und das Weberhandwerk ist zum zulassungsfreien
Handwerk geworden. Eine Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen im
Rahmen der dualen Ausbildung ist ab diesem Datum auch ohne Meisterprüfung möglich;
die erforderliche fachliche Eignung als Ausbilder
ist bereits mit der Gesellenprüfung gegeben. Als Nachweis für die berufs-
und arbeitspädagogische Eignung muss nur noch eine Ausbildereignungsprüfung
abgelegt werden.
Zu den bekanntesten deutschen Weberinnen, die Textilkunst schufen, gehören
Quelle: Wikipedia